Die Mission des Nationalparks Riesengebirge ist neben der Bewahrung und der Verbesserung des natürlichen Umfeldes des jeweiligen Gebietes zugleich die Nutzung dieses Territoriums zur umweltfreundlichen Touristik und zu Erholungszwecken, ohne die Umwelt zu belasten.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, ist es erforderlich, sich auf dem Gebiet des Nationalparks nicht nur im Einklang mit dem Gesetz Nr. 114/1992 Slg., über den Natur- und Landschaftsschutz, in der gültigen Fassung, sondern auch im Einklang mit der Besuchsordnung zu verhalten.