IV. Nationalpark Riesengebirge
KRNAP grenzt an den Karkonoskie Park Narodowym („KPN“), daher sind die Grundregeln für den Touristenverkehr auf dem Gebiet des KPN auch in dieser Besucherordnung festgelegt:
► Der Eintritt in das KPN-Gebiet ist gebührenpflichtig
► Im Gebiet des KPN besteht Leinenpflicht für Hunde, auf einigen Straßen (insgesamt ca. 34 km) ist das Betreten einiger Straßen auch mit einem Hund an der Leine nicht möglich (https://kpnmab.pl). /mapa-szlakow-dopuszczonych-do-wedrowek-z-psami -1977/n)
► Bewegung in der Nacht ist auf dem KPN-Gebiet verboten
► Vom 1. April bis 31. Mai sind einige Straßenabschnitte aufgrund des Raufußhuhnschutzes gesperrt