Im gesamten Nationalpark besteht ein erhöhtes Risiko des spontanen Herabfallens von Ästen und Bäumen, da hier die Naturgesetze die Entstehung und das Absterben von Bäumen regeln. Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr!
Der Sinn der Ruhegebiete besteht im Schutz der am meisten gefährdeten Biotope und Arten vor einer übermäßigen und ungeregelten Besucherquote. Für die Besucher des Nationalparks Riesengebirge ist das Wichtigste zu wissen, dass sie sich gerade in den Ruhezonen nur auf den Wanderwegen bewegen dürfen.
Im Nationalpark Riesengebirge gibt es insgesamt acht Ruhegebiete. Es handelt sich um die beiden größten Ruhegebiete in den Kammlagen des Riesengebirges und um ein Ruhegebiet auf dem Gipfel der Berge Světlá hora und Černá hora. Ferner gibt es die Ruhegebiete Tetřeví Bouda und Lesní bouda, Pomezní hřeben, Přední Rennerovky, Slatinná stráň und Lesní hřeben. Insgesamt verkündete das Umweltministerium durch Maßnahmen allgemeinen Charakters acht Ruhegebiete.
Im Gelände sind die Ruhegebiet in zweierlei Weise gekennzeichnet – durch die rote Streifenmarkierung an stehenden Bäumen (oberer Streifen um den gesamten Stamm und der zweite untere Streifen nur zur Hälfte – gelangt der Besucher zu einem mit zwei horizontalen, roten Streifen markierten Baum, ist alles in Ordnung, indem er das Gesetz nicht überschreitet. Sieht er lediglich einen Streifen, befindet er sich in der Ruhezone, die er unverzüglich zu verlassen hat) und durch Emaille-Tafeln an den Säulen auf den durch das jeweilige Gebiet führenden Wegen. Die wesentlichste Einschränkung für die Besucher in den Ruhegebieten ist das strenge Verbot des Betretens des freien Geländes außerhalb der markierten Route, ebenso, wie es in der früheren I. Zone des Nationalparks (KRNAP) war.