Die Gliederung in Zonen ist ein Instrument des Naturschutzes, welches der Pflege großflächiger, besonders geschützter Gebiete dient. Sie unterteilt das gesamte Territorium des Nationalparks in Gebiete mit vergleichbar wertvollen Naturwerten je nach den Zielen ihres Schutzes und ihrer Pflege. Die bestehende Abgrenzung der Zonen des Naturschutzes erfolgt auf der Grundlage der Verordnung des Umweltministeriums Nr. 217/2015 Slg., über die Abgrenzung der Zonen des Naturschutzes des Nationalparks Riesengebirge.
Das neue Zonenmanagement bzw. die Gliederung in Schutzzonen ist direkt den Zielen der einzelnen Zonen untergeordnet. Diese werden am besten direkt durch ihre Bezeichnungen definiert. Das Ziel der natürlichen Zone, die auf Flächen abgegrenzt wird, wo natürliche Ökosysteme überwiegen, besteht darin, diese Ökosysteme ihrer natürlichen Entwicklung ohne störende Eingriffe zu überlassen. Die neue naturnahe Zone umfasst durch den Menschen teilweise veränderte Ökosysteme mit dem Ziel, der Natur zu helfen, schrittweise einen Zustand wie in der natürlichen Zone zu erreichen. Nach Erreichung des entsprechenden Zustands können Teile dieser Zone künftig den Status einer natürlichen Zone erhalten. Die Zone der konzentrierten Naturpflege hat zwei Ziele. In diese Zone werden die seitens des Menschen stark veränderten Ökosysteme eingestuft – vor allem instabile, anstelle der ursprünglichen Buchenwälder gepflanzte Fichtenbestände, die in Misch- und Laubwälder umzuwandeln sind, um so ihren naturnahen Zustand zu erneuern. Bestandteil dieser Zone sind auch die Blumenwiesen des Riesengebirges, die historisch am Ort abgeholzter Enklaven entstanden und von der dauerhaften Pflege abhängig sind, ohne die viele hieran gebundene Pflanzen- und Tierarten nicht überleben könnten. Das Ziel dieser Zone ist es, diese Gegenstände des Schutzes zu erhalten bzw. ihren Zustand zu verbessern, sodass hier zu den typischen Aktivitäten auch das Mähen und die Weidewirtschaft gehören. Zu dieser Zone werden auch Wälder zur Unterstützung der Biodiversität gehören. Schließlich ist die letzte Zone der Kulturlandschaft auf dem Gebiet der Gemeinden des Riesengebirges bzw. in ihrer Nachbarschaft abgegrenzt, wobei sie für die nachhaltige Entwicklung mit dem Ziel bestimmt ist, die erreichte Qualität der Umwelt nicht zu gefährden. Diese Zone ist im Riesengebirge relativ klein, da die meisten Gemeinden seit dem Jahre 1991 nicht Bestandteil des Nationalparks sind, sondern sich lediglich in einer allgemeinen Schutzzone befinden.
Die natürliche Zone umfasst 7,328,5 ha (20,2 % des Gebiets KRNAP), die naturnahe Zone umfasst 8.097,3 ha (22,3 % des Gebiets KRNAP), die Zone der konzentrierten Pflege umfasst 20.730,3 ha (57,0 % des Gebiets KRNAP) und die Zone der Kulturlandschaft umfasst 196,1 ha (0,5 % des Gebiets KRNAP).
Auf den üblichen Besucher hat die neue Zonengliederung bei Ausflügen durch das Riesengebirge keinen Einfluss. Das neue Zonenmanagement bzw. die Gliederung in Schutzzonen betrifft eher den Verwalter des jeweiligen Gebietes, somit die Verwaltung des Nationalparks, unter Festlegung der Maßnahmen zur Pflege des jeweiligen Standortes.