Die Mission des Nationalparks Riesengebirge (im Folgenden „KRNAP“ genannt) besteht neben der Erfüllung der langfristigen Schutzziele des KRNAP auch in der Nutzung dieses Gebietes für eine naturfreundliche touristische Nutzung auf eine Weise, die nicht widersprüchlich ist mit den langfristigen Schutzzielen von KRNAP.
In dieser Besucherordnung sind die Auflagen der Beschränkungen und eine Liste der touristischen und Freizeitaktivitäten aufgeführt, die durch gesetzliche Vorschriften (z. B. das Natur- und Landschaftsschutzgesetz, das Forstgesetz, das Jagdgesetz), Maßnahmen allgemeiner Art (z. B. Festlegung von Ruhegebieten (KRNAP) oder Entscheidungen nach dem Natur- und Landschaftsschutzgesetz oder anderen Rechtsvorschriften.