III. Grundlegende Informationen zum Naturschutz
Der Naturschutz führt einen Bildungs- und Informationsdienst für Besucher durch und kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum Natur- und Landschaftsschutz.
Die Naturschutzbehörde ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eine offizielle Person.
Das Naturschutzamt ist berechtigt:
► die Identität von Personen feststellen,
► durch Anordnung die Tat vor Ort besprechen,
► fremdes Land betreten,
► eine Person festnehmen und der Polizei der Tschechischen Republik übergeben,
► die Polizei der Tschechischen Republik um Hilfe oder Zusammenarbeit ersuchen,
► bei einer unmittelbaren Gefährdung der Belange des Naturschutzes störende Tätigkeiten einstellen,
► ein Kraftfahrzeug und Wohnwagen, ein anderes Fahrzeug oder Boot außerhalb der Ortsstraßen anzuhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Ein- und Aufenthaltsverbot für Kraftfahrzeuge und Wohnwagen, das Einfahrtsverbot für andere Fahrzeuge oder das Fahrverbot besteht durch dieses Gesetz verletzt wurde.
Der Naturschutz ist verpflichtet:
► einen Naturschutzausweis vorzeigen und ein Dienstabzeichen tragen,
► die Einhaltung der mit der Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften zum Natur- und Landschaftsschutz verbundenen Pflichten überwachen.