Vorsicht fallende Bäume!

Im gesamten Nationalpark besteht ein erhöhtes Risiko des spontanen Herabfallens von Ästen und Bäumen, da hier die Naturgesetze die Entstehung und das Absterben von Bäumen regeln. Das Betreten des Waldes geschieht auf eigene Gefahr!

III. Grundlegende Informationen zum Naturschutz

Der Naturschutz führt einen Bildungs- und Informationsdienst für Besucher durch und kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum Natur- und Landschaftsschutz.

Die Naturschutzbehörde ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eine offizielle Person.

Das Naturschutzamt ist berechtigt:
► die Identität von Personen feststellen,
► durch Anordnung die Tat vor Ort besprechen,
► fremdes Land betreten,
► eine Person festnehmen und der Polizei der Tschechischen Republik übergeben,
► die Polizei der Tschechischen Republik um Hilfe oder Zusammenarbeit ersuchen,
► bei einer unmittelbaren Gefährdung der Belange des Naturschutzes störende Tätigkeiten einstellen,
► ein Kraftfahrzeug und Wohnwagen, ein anderes Fahrzeug oder Boot außerhalb der Ortsstraßen anzuhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Ein- und Aufenthaltsverbot für Kraftfahrzeuge und Wohnwagen, das Einfahrtsverbot für andere Fahrzeuge oder das Fahrverbot besteht durch dieses Gesetz verletzt wurde.

Der Naturschutz ist verpflichtet:
► einen Naturschutzausweis vorzeigen und ein Dienstabzeichen tragen,
► die Einhaltung der mit der Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften zum Natur- und Landschaftsschutz verbundenen Pflichten überwachen.